Lieferung & Versand
In unserem Shop sind die Versand- und Verpackungskosten innerhalb Deutschlands pauschal mit 10,00 Euro (inkl. MwSt.) veranschlagt. Sperrige und besonders schwere Artikel sind im Shop mit dem Hinweis "Sperrgut" und dem jeweiligen Sperrgutzuschlag gekennzeichnet, der Aufschlag wird zusätzlich zur Versandkostenpauschale von 10,00 Euro hinzugerechnet.
Wir liefern per Nachnahme, Vorauskasse, PayPal, SEPA-Lastschrift, Barzahlung, Giro- oder Kreditkartenzahlung und berechnen die tatsächlich anfallenden Versandkosten. Die evtl. anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte den jeweiligen Zahlungsarten.
Bei Paket-Lieferungen an Firmenkunden mit gültiger Steuer ID innerhalb der EU erfolgt die Lieferung MwSt.-frei. Privatpersonen kaufen inkl. deutscher MwSt. ein.
Bei Paketversand-Lieferungen an Kunden mit Hauptwohnsitz in Nicht-EU-Länder, erfolgt die Lieferung MwSt.-frei.
Beim direkten Verkauf von in Deutschland gekauften Produkten an Kunden mit Hauptwohnsitz im Nicht-EU-Land erstatten wir die MwSt. bei Vorlage der vom Zoll abgestempelten Rechnung oder den entsprechenden Ausfuhrdokumenten.
Steuern und Zölle:
Bitte beachten Sie, dass bei grenzüberschreitenden Lieferungen weitere Steuern (etwa im Fall eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben, etwa in Form von Zöllen anfallen können.
Zollformalitäten Nicht-EU-Land
Wir wissen, dass es nicht immer einfach ist für Sie als Nicht-EU-Bürger in Deutschland zu bestellen.
Deshalb haben wir auf dieser Seite die verschiedenen Möglichkeiten zusammengestellt, die wir Ihnen anbieten können bei uns einzukaufen:
Variante 1: Sie bestellen über unseren Online-Shop:
Bei einem Paket-Versand direkt in die Schweiz ziehen wir die deutsche Mehrwertsteuer sofort ab.
Wir versenden: Frei Haus, unverzollt, unversteuert
Das heißt: wir zahlen die Fracht und Ausfuhrverzollung, alle anderen Kosten trägt der Empfänger
Lieferzeiten:
Ab 1000 EUR bis 3000 EUR ( Ausfuhr mit Ausfuhrbegleitdokument) = in der Regel 3-4 Tage
Über 3000 EUR inkl. Zollbeschauung ( Ausfuhr mit Ausfuhrbegleitdokument) = längere Lieferzeit!
Variante 2: Die Rechnungsadresse ist Ihre, die Lieferadresse z.B. ein deutscher Paketshop in Grenznähe (Rechnung inkl. dt. MwSt.):
Wenn Sie nun Ihren Einkauf (Rechnung inkl. dt. MwSt.) in die Schweiz einführen, müssen Sie die Schweizer MwSt. und evtl. anfallende Zollgebühren bezahlen. Sobald Sie uns die Kopie der vom Zoll abgestempelten Rechnung (inkl. aller erhaltenen Belege) per Mail zugeschickt haben, werden wir Ihnen die deutsche MwSt. wieder erstatten.
Gleiches gilt, wenn Sie nach Deutschland fahren und kaufen Artikel (zur Selbstmontage), die Sie z.B. im Karton in die Schweiz einführen wollen.
Variante 3: Sie kommen nach Deutschland und möchten an Ihrem Fahrzeug Komponenten an- bzw. einbauen lassen (mit ausgewiesenen Arbeitslöhnen):
Hier unterscheiden sich die Verfahren:
Wird das angemeldete Fahrzeug auf eigener Achse gebracht oder auf einem Anhänger
Wird das abgemeldete Fahrzeug auf eigener Achse gebracht oder auf einem Anhänger
Ist der Halter eine Privatperson oder eine Firma
Prinzipiell gilt:
Wenn Sie hier nach Deutschland zu einer geplanten Fahrzeugmodifikation kommen, dann muss auf deutscher Seite das Verfahren der sogenannten „aktiven Veredelung“ durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei der Reparatur eines Defekts am Fahrzeug! Diese Formalitäten sind mit dem für uns zuständigen Zollamt abgeklärt und können problemlos abgewickelt werden.
Für den Transport des Fahrzeugs vom Nicht-EU-Zollamt zum D-Zollamt benötigen Sie lt. Aussage des dt. Zoll ein Transportdokument T1, das durch eine Spedition im Nicht-EU-Land erstellt werden muss.
Ablauf:
Das Fahrzeug muss vor Beginn der Arbeiten beim Zoll zur Einfuhr vorgefahren werden. Hier wird von uns der Antrag auf aktive Veredelung gestellt, und wir müssen eine Bar-Sicherheit in Höhe von 10% des Fahrzeugwerts hinterlegen. Nach Abschluss der Arbeiten müssen wir erneut zum Zoll, das Fahrzeug wird wieder „Ausgeführt“ und die aktive Veredelung beendet. Die Ausfuhrdokumente werden erstellt und das Fahrzeug darf wieder in die Schweiz verbracht werden. Nach Erhalt des Ausgangsvermerks bzw. der Verzollungsdokumente können wir die Rückerstattung der Bar-Sicherheit beantragen und die dt. MwSt. an den Kunden zurückerstatten.
Wir empfehlen:
Vor den Umbaumaßnahmen das für das Fahrzeug zuständige Straßenverkehrsamt aufzusuchen und das Vorhaben vorab genehmigen zu lassen. Das Überführen auf eigener Achse ist somit gestattet und erleichtert die spätere Abnahme des Fahrzeugs.
Schweiz
Das Verfahren, das die jeweilige Zollstelle auf Schweizer Seite anwendet, ist unterschiedlich – die Zollstellen haben einen gewissen Handlungsspielraum. Wir empfehlen das vor der geplanten Überfahrt abzuklären.
Informationen zum passiven Veredelungsverkehr des Eidgenössischen Finanzdepartements EFD:
Grundsätzlich gilt bei schweizerisch zugelassenen Fahrzeugen folgendes:
Zur Veredelung ausgeführte Fahrzeuge werden meist formlos abgefertigt.
Wenn es sich um ein Privatfahrzeug handelt, dann können Sie mit dem Fahrzeug die Veredelung bei der Grenzwache anmelden (bei einem besetzten Grenzwachposten) und bezahlt darauf 8% MwSt. Es kann hingegen sein, dass die Grenzwache Sie in die Handelswaren-Abfertigung schickt, wenn es sich um einen hohen Veredelungswert handelt. Das Verfahren ist hier jedoch dasselbe.
Möglich ist jedoch auch eine elektronische Anmeldung (Vereinfachtes Nichterhebungsverfahren)
Details zu diesem Verfahren finden Sie auf der EZV-Webseite unter diesem Link (https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home/information-firmen/befreiungen--verguenstigungen--zollpraeferenzen-und-ausfuhrbeitr/ausfuhr-aus-der-schweiz/passiver-veredelungsverkehr.html).
Insbesondere wollen Sie dabei die Publikation 47.88 beachten, auf welche dort hingewiesen wird. (Pt. 5.1)
Weitere Informationen finden Sie auch im Merkblatt für das Autogewerbe, Pt. 6 sowie im Infoblatt 47.87
Bei auf Firmen zugelassenen Fahrzeugen ist das vereinfachte Nichterhebungsverfahren anzuwenden.
Wenn es sich um ein Firmenfahrzeug handelt, muss die Reparatur für den CH-Zoll mittels elektronischer Einfuhrzollanmeldung veranlagt werden (Edec Web).
Um Komplikationen bei der Wiedereinfuhr in die Schweiz zu vermeiden empfehlen wir unseren Kunden:
Lassen Sie sich bei der Ausfahrt aus der Schweiz nach Deutschland bei einer Spedition in Grenznähe ein T1 Dokument erstellen.
Übrigens:
Selbstverständlich können Sie uns auch gerne jederzeit innerhalb unserer Öffnungszeiten anrufen, um eventuelle Fragen beantwortet zu bekommen. Außerdem beraten wir Sie natürlich auch gerne.
Sie erreichen uns unter der Nummer 0049 - 9435 - 900 90 10
Wir freuen uns auf Sie!